Wenn eine nahestehende Person verstorben ist, kreisen die Gedanken wild umher. Zu gross ist der Schmerz über den Verlust, die Trauer und die Hilflosigkeit. Doch leider müssen vor allem kurz nach dem Tod des geliebten Menschen viele Dinge erledigt werden. Dazu zählt auch das Bestellen eines Grabes, Grabsteins und weitere Arbeiten, die mit der Bestattung zu tun haben.

Wir wollen Ihnen in dieser schweren Zeit die Recherche ein wenig abnehmen, und haben daher für Sie ein paar wichtige Informationen, die das Grabnutzungsrecht und die -dauer betreffen, zusammengetragen.

Natürlich möchte sich keiner von uns vorstellen müssen, dass ein Grab irgendwann auch wieder aufgelöst wird und die geliebte Person nicht ewig in diesem Grab liegen darf. Doch leider gehört dieser Aspekt zur Realität und darf nicht ausgeblendet werden. Ein ewiges Grabnutzungsrecht gibt es leider nicht. Doch es gibt die Option der Verlängerung, die wir später noch näher beschreiben werden.

Preise variieren stark zwischen Gemeinden und Anbietern

Grundsätzlich sind bei allen Aufgaben oder Dienstleistungen, die Friedhöfe und Bestatter anbieten, grosse Unterschiede festzustellen. Die Preise für Bestattungsarten, Grabgebühren etc. können sich individuell je nach Gemeinde, aber auch nach Friedhofsverwaltung oder Bestatter stark unterscheiden. Daher können wir Ihnen leider keine konkreten Preise nennen.

Es ist aber durchaus sinnvoll, Preise von verschiedenen Friedhofsverwaltungen einzuholen und zu vergleichen. So können Sie am ehesten feststellen, wer Ihrer geliebten Person eine gebührende Bestattung und Grabbetreuung bieten kann und wo Sie die Preise gleichzeitig auch als angebracht empfinden.

Welche Leistungen bietet der Friedhof?

Als Basis-Dienstleistungen von Friedhofsbetreibern zählen die folgenden Leistungen, die Sie in Betracht ziehen müssen:

  • Hallengebühr
  • Gräber öffnen und Gräber schliessen
  • Erdbestattungen mit einer Urne
  • Grabgebühren
  • Beisetzungsgebühren (je nach Grab)
  • Gruftgebühren
  • Urnengebühren
  • Friedhofsbenutzungsentgelt
  • Grabverlängerung (Zeit)

Die genauen Kosten für die jeweilige Leistung teilt die jeweilige Friedhofsverwaltung mit.

Grabnutzungsdauer: Wie lange ist die Ruhezeit?

Auch die Grabnutzungsdauer ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern variiert von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel kann man aber sagen, dass die meisten Gemeinden eine Ruhezeit der Gräber zwischen 10 und 20 Jahren anbieten. Häufig variiert die Ruhezeit auch nach Art der Bestattung oder des Grabes: Urnengräber haben oft eine kürzere Ruhezeit als Erdbestattungen, Familiengräber haben meist eine längere Ruhezeit als Einzelgräber. Diese Informationen bekommen Sie auch direkt bei der Friedhofsverwaltung.

Was passiert nach Ablauf des Grabnutzungsrechts?

Der Ablauf des Grabnutzungsrechts wird normalerweise sowohl per Aushang am Friedhof- oder Gemeindeamt kundgetan, als auch direkt den Nutzungsberechtigten kommuniziert. In der Regel erhalten die Nutzungsberechtigten des Grabes eine schriftliche Benachrichtigung einige Wochen bevor das Grabnutzungsrecht ausläuft. Dann besteht die Möglichkeit, die Grabnutzungsdauer zu verlängern.

Verlängerung der Grabnutzungsdauer

Für die Verlängerung der Grabnutzung nach Ablauf des Grabnutzungsrechtes muss ein Antrag, meist in schriftlicher Form, direkt vom Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung erfolgen. Bei einigen Gemeinden ist dies mittlerweile auch in elektronischer Form möglich.
Wichtig ist, dass der Antrag fristgerecht erfolgt. Die Berücksichtigung individueller Fristen für eine Verlängerung ist also von grosser Bedeutung.

Die Gebühren für eine Grabnutzungs-Verlängerung variieren ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde und hängen von Aspekten wie Antragsgebühr, Erneuerungsgebühr, Bundesgebühren und Landesverwaltungsabgaben ab.

Was passiert bei einer Grabauflösung?

Bei Nicht-Verlängerung der Grabnutzungsdauer wird das Grab aufgelöst. Die Friedhofsverwaltung benachrichtigt auch in diesem Fall ein paar Wochen vorher die Nutzungsberechtigten darüber. Dann haben die Angehörigen oder Nutzungsberechtigten bis zu einem konkreten Datum Zeit, das Grab zu räumen. Dies bedeutet, dass sie den Grabstein, Blumen und weitere Geschenke oder Dekoration auf dem Grab entfernen müssen. Wenn die Nutzungsberechtigten sich dagegen entscheiden, das Grab zu räumen, so entsorgt die Friedhofsverwaltung nach Ablauf der Frist Blumen, Grabstein etc. Der Stein wird dann zerkleinert und entsorgt. Da viele Angehörige aber den Stein als Erinnerung behalten wollen, ist es schöner, wenn dieser als Andenken mitgenommen wird.

Alternative Bestattungsmöglichkeiten

Das Grab eines geliebten Menschen nach vielen Jahren zu räumen, ist natürlich keine schöne Vorstellung. Doch leider bieten Friedhöfe nicht ausreichend Platz, um für jede Person ein ewiges Grabrecht gewährleisten zu können. Doch es gibt auch andere Formen der Bestattung, bei der diese Problematik nicht auftritt: Z.B. die Bergwiesenbestattung, die Gletscher-Bestattung, die Diamantbestattung u.v.m. Lesen Sie dazu gerne auch unseren Artikel Bestattungsformen – traditionell bis modern.