PATIENTENVERFÜGUNG

DIE PATIENTENVERFÜGUNG

Patientenverfügungen spielen dann eine wichtige Rolle, wenn eine Person im Sterben liegt und ihre eigenen Wünsche nicht mehr äussern kann. Fragen nach der künstlichen Beatmung, der künstlichen oder natürlichen Flüssigkeitszufuhr oder der Organverwendung nach einem Unfall oder aufgrund einer tödlichen Krankheit stehen dann im Raum. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden.

Nicht immer würden in einem solchen Fall die Angehörigen so entscheiden, wie die sterbende Person es sich gewünscht hätte. Um dieser Situation entgegenzuwirken, empfiehlt sich eine Patientenverfügung.

WAS KANN MIT EINER PATIENTENVERFÜGUNG BEWIRKT WERDEN?

In der Patientenverfügung werden wichtige Massnahmen festgelegt, die die sterbende Person betreffen. So können u.a. zu den folgenden Fragen Antworten gegeben und Entscheidungen getroffen werden:

  • Soll ich im Falle eines Herzversagens/Atemstillstand künstlich beatmet bzw. wiederbelebt werden?
  • Soll ich künstliche oder natürliche Flüssigkeit zugeführt bekommen?
  • Wie erhalte ich künstliche Ernährung (über eine Magensonde, durch die Bauchdecke, per Infusion etc.)?
  • Sollen lebenserhaltende Massnahmen getroffen werden?
  • Was geschieht im Falle eines Hirntodes?
  • Wo ist mein Sterbeort? (Zuhause / in der Klinik / im Spital)
  • Dürfen Proben (z.B. Gewebeproben) zum Zwecke der medizinischen Forschung aus meinem Körper entnommen werden?
  • Was geschieht mit meinen Organen nach dem Tod? (Sollen die Organe alle gespendet werden? Sollen bestimmte Organe behalten werden?)
  • Soll eine Autopsie von meinem Körper gemacht werden?
  • Fragen zur Bestattung

Generell sind in jeder Patientenverfügung Angaben zu Vertrauenspersonen zu machen, oder, wenn es keine Vertrauensperson gibt, Angaben darüber, wer die Entscheidungen für den Sterbenden treffen darf. Es können auch gezielt Menschen ausgeschlossen werden, die keinerlei Entscheidungsrecht erhalten sollen.

UMFANG DER PATIENTENVERFÜGUNG

Je nach Umfang der Patientenverfügung gibt es detaillierte Fragen oder allgemein gehaltene Fragen. Der Umfang der Verfügung hängt vom Schweregrad bzw. der Art der Erkrankung ab. Liegt beispielsweise ein Krebspatient im Sterben, so gibt es spezielle Patientenverfügungen für Krebspatienten, die umfangreichere Fragen beinhalten. Auch für Parkinsonerkrankte gibt es eigene Patientenverfügungen, genauso wie für Personen, die an einem psychischen Leiden erkrankt sind.

Wenn eine Vertrauensperson von dem Sterbenden bestimmt wird, die über alle Massnahmen Entscheidungen treffen darf, ist die Verfügung im Umfang kürzer gehalten.

Patientenverfügungen, die zusätzlichen Platz für eigene Bemerkungen und nicht nur Antworten zum Ankreuzen beinhalten, sind grundsätzlich besser. Aus persönlichen Bemerkungen können die Ärzte und auch die Vertrauensperson später wichtige Hinweise erhalten, die ihnen bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen.

Bei den sehr umfangreichen und detaillierten Patientenverfügungen, wie beispielsweise für Krebspatienten, ist es ratsam, diese gemeinsam mit einem Arzt auszufüllen. Denn hier sind viele medizinische Fachbegriffe enthalten, die teilweise nicht für jeden verständlich sind. Zudem können die sehr detaillierten und speziellen Fragen zu einer psychischen Belastung des Sterbenden führen, da er sich so sehr im Detail mit seinem bevorstehenden Tod auseinandersetzen muss.

WOHER BEKOMME ICH EINE PATIENTENVERFÜGUNG?

Die meisten Patientenverfügungen gibt es online zum Downloaden, sodass man sie sich bequem ausdrucken und zuhause ausfüllen kann. Anbieter gibt es viele, dies sind vor allem medizinische Organisationen und Einrichtungen. Die bekanntesten sind Caritas Schweiz, Dialog Ethik, Pro Senectute und die Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas.

Zudem besteht seit 2013 die Möglichkeit für jeden Patienten, einen Eintrag auf seiner Krankenkassenkarte zu hinterlassen, sofern eine Patientenverfügung vorhanden ist. Patientenverfügungen erhält man also auch bei seiner Krankenkasse.

Die Vorlagen unterscheiden sich zum Teil stark, einige sind sehr kurz gehalten, andere wiederum sehr umfangreich und detailliert. Wie bereits erwähnt, kommt es hier auf die Krankengeschichte bzw. den Schweregrad der Krankheit des Patienten an.

Es ist besonders wichtig, dass sich der Patient vorher darüber informiert, wer der Anbieter seiner Patientenverfügung ist und welche Werte dieser Anbieter vertritt. Die Interessen und Wertvorstellungen sollten sich mit denen des Patienten decken, denn nur so kann vor einem später eintretenden Konflikt bewahrt werden.

WAS SOLLTE MAN BEIM AUSFÜLLEN BEACHTEN?

Enthält die Patientenverfügung unklare Formulierungen, die zum Teil falsch interpretiert werden können, sollte man lieber eine andere wählen. Ausdrücke wie «hoffnungsloser Zustand» kann jeder anders verstehen und ist daher nicht hilfreich im späteren Todesfall. Sind zu viele medizinische Fachbegriffe enthalten, die man selber nicht versteht, sollte man sich an einen Arzt wenden, der einem alles genau erklärt.

Die Verfügung sollte immer mit der Vertrauensperson, die man für sich ausgewählt hat, besprochen werden. Am besten ist es, die Patientenverfügung in Ruhe mit der Vertrauensperson durchzugehen, damit diese ganz genau weiss, was man möchte und es nicht zu Missverständnissen kommt.

Die Vertrauensperson nicht zu informieren kann später dazu führen, dass diese falsche Entscheidungen trifft, die sich der Sterbende nicht gewünscht hätte. Denn wenn die Patientenverfügung keine klaren Hinweise oder Aussagen mehr geben kann, hat die Vertrauensperson die vollständige Entscheidungsbefugnis über Massnahmen im Sterbefall.

WO SIND DIE DATEN DER PATIENTENVERFÜGUNG ABRUFBAR UND WO SOLLTE ICH SIE VERWAHREN?

Sofern ein Eintrag auf der Krankenkassenkarte besteht, ist die Verfügung von allen Ärzten oder Spitälern abrufbar.

Zudem kann eine Patientenverfügung auch jederzeit von Apotheken, Ärzten oder Spitälern auf die Krankenkassenkarte geladen werden.

Es gibt weiterhin die Möglichkeit Onlineservices wie PV24.ch oder Patientenwille.ch zu nutzen. Diese bieten das Online-Hinterlegen der Patientenverfügung in eine Datenbank an, allerdings gegen eine Gebühr.

Immer sinnvoll ist es, eine Kopie der Patientenverfügung an den Hausarzt abzugeben, der diese für den Patienten verwahrt. Eine weitere Kopie sollte zudem an die Vertrauensperson überreicht werden, die in der Verfügung benannt wird.

Wird der Patient in ein Spital oder ein Heim gebracht, ist es ratsam die Patientenverfügung direkt dort abzugeben.

MUSS JEDER EINE PATIENTENVERFÜGUNG AUSFÜLLEN?

Nein, es besteht kein Zwang eine Patientenverfügung zu erstellen. Macht man sich jedoch frühzeitig Gedanken darüber, was im eigenen Todesfall passieren soll und möchte man ein Mitbestimmungsrecht haben, ist eine derartige Verfügung anzuraten. Nur so kann garantiert werden, dass im Todesfall alles nach den eigenen Wünschen erfolgt und diejenigen Massnahmen getroffen werden, die man sich vorstellt.

Vor allem Menschen, die bereits von einer schwerwiegenden Krankheit betroffen sind, sollten eine Patientenverfügung erstellen. Da man aber nie weiss, was im Leben passiert und ein Unfall genauso dazu führen kann, dass man sich nicht mehr zu den Massnahmen im Falle eines Todes selber äussern kann, kann im Grunde jeder, der sich ein wenig mit seinem Ableben beschäftigt, eine Patientenverfügung ausfüllen. Es kann sicherlich nicht schaden, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen.

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Patientenverfügung bietet dieses Video:

Hier finden Sie eine Auswahl von Patientenverfügungen zum downloaden.