PAPIERKRAM

DER LÄSTIGE ABER NÖTIGE PAPIERKRAM

Ein Sterbefall bedeutet nicht nur Schock und Trauer, sondern auch einen grossen Haufen an Papierkram. Wann und wo muss man welche Dokumente beantragen? Was muss man dafür alles mitbringen um sich doppelte Wege zu sparen? All dies sind Sachen, über die man sich als Hinterbliebener keine Gedanken machen müssen sollte.

Damit dieses Thema für Sie nicht zusätzlich zur Belastung wird orientieren Sie sich gerne an unserer kleinen Zusammenfassung.

Bevor sie irgendwo hin fahren, um Etwas zu beantragen, legen Sie sich einen Ordner an, in dem Sie folgende Dokumente abheften (diesen nehmen Sie dann zu jedem Behördengang mit und haben immer alles Wichtige dabei):

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Totenschein (wurde bei der Feststellung des Todes ausgestellt)
  • Geburts- und ggf. Heiratsurkunde, sowie ggf. Scheidungsurteil
  • Testament, Organspende-Ausweis, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, Willenserklärung zur Feuerbestattung
  • Krankenkassenkarte
  • Versicherungsunterlagen

MIT DIESEN DOKUMENTEN KÖNNEN SIE DIE WICHTIGSTEN AMTSGÄNGE SCHNELL ERLEDIGEN:

STERBEURKUNDE

Diese beantragen Sie beim Standesamt, das für den Ort zuständig ist, in dem der Verstorbene gestorben ist.

ERBSCHEIN

Diesen beantragen Sie beim Nachlassgericht. Dieser wird nur benötigt, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt.

Den Erbschein und die Sterbeurkunde benötigen Sie nun, um den Todesfall bei folgenden Institutionen zu melden:

  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Arbeitgeber
  • Bank

Heften Sie in diesem Ordner alles ab, was sie im Rahmen der Organisation des Todesfalles erhalten haben. So haben Sie immer alles zusammen und müssen nicht lange alles zusammensuchen, sollten Sie etwas benötigen.