ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten grundsätzlich in der gesamten grafischen Industrie, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Urheber dieser Geschäftsbedingungen, auf die sich die Rechtssprechung im Präzedenzfall beruft, ist der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation (VISCOM).

Offerten

Die Preisangaben in den Offerten beziehen sich auf die Angaben im technischen Beschrieb. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen und Angaben erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.

Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MWST. In der Offerte oder Auftragsbestätigung nicht erwähnte Mehrkosten werden in der Rechnung separat aufgeführt.

Zahlungsbedingungen

Wenn in der Offerte oder der Auftragsbestätigung nichts anderes erwähnt wird, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang unser Eigentum. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung unserer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festgehalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden durch uns unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.

Lieferfristen

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei uns eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen unseren Betrieb verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so sind wir nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche uns kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Druckerei Hürlimann AG für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die Druckerei Hürlimann AG höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

Abnahmeverzug

Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Druckerei Hürlimann AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst an Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

Urheberrechte

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen der Druckerei Hürlimann AG richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Reproduktionsrecht

Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber uns zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgen unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge

Die durch uns erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben unser Eigentum. Sofern nichts anderes vereinbart, erwirbt der Besteller mit dem Bezahlen der Rechnung lediglich das Endprodukt.

Mehraufwand

Vom Besteller oder dessen beauftragten Vermittlern gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Autorkorrekturen

Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten.

Mehr- oder Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung desMaterials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

Vom Besteller geliefertes Material

Vom Besteller geliefertes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignungaufzuweisen hat, ist der Druckerei Hürlimann AG frei Haus zu liefern. Der produktionsnotwendige Zuschuss muss mitgeliefert werden. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazugehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Abrufaufträge

Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.

Lieferungen, Verpackung

Bei Lieferungen auf Stadtgebiet wird pro Auftrag ein Transportkostenanteil von Fr. 10.– bis Fr. 20.– verrechnet. Ausserhalb der Stadt werden dem Besteller Transportkosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

Mängelrügen

Die von uns gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

Haftungsbeschränkungen

Der Druckerei Hürlimann AG übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, Terminverzögerungen oder Missverständnissen wird, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber den Endverbraucherwegbedingungen.

Bei elektronischen Daten und Datenübernahme

Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger oder Modem), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Druckerei Hürlimann AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardgemäss verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von uns nicht übernommen. Unsere Haftung beschränkt sich auf von uns verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Verwendete Sprachen

Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die uns vom Auftraggeber geliefert werden, übernehmen wir keine Haftung.

Datenspeicherung

Sämtliche durch uns verarbeitete Daten bleiben bei uns 3 Jahre gespeichert, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ausgenommen sind Aufträge, deren Nachdruck unwahrscheinlich ist. Die Daten stehen dem Kunden jederzeit zur Verfügung. Allfällige Kosten für die erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden verrechnet.

Kontroll- und Prüfdokumente

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Druckerei Hürlimann AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Besteller das volle Risiko.

Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen

Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge, Fotolithos, Nutzenfilme, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Zürich. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte von Zürich zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Anerkennung

Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.

Druckerei Robert Hürlimann AG Zürich, Januar 2004