ERBE

ERBEN UND TRAUERN GLEICHZEITIG

Oft wissen Hinterbliebene, insbesondere wenn der Todesfall sehr plötzlich kam, gar nicht richtig, was nun ihre Aufgabe als Erbe ist. In der ersten Schock- und Trauerphase müssen die Erben viel organisieren und werden von vielen Angehörigen als Ansprechpartner gesehen. Da bleibt wenig Zeit um selbst genug zu trauern.

Als Erbe erbt man nicht nur Besitztümer, Kapital und Grundeigentum, sondern auch alle ausstehenden Verträge und laufenden Verbindlichkeiten. Dazu gehören Mietverträge, Abonnements, Bankkonten, Online-Konten, Mitgliedsverträge usw. Und um alle diese Verträge muss der Erbe sich so schnell wie möglich kümmern, da sonst immer weitere Kosten auf ihn zukommen.

Oft gibt es mehrere Erben. Hier sollte für die Regularien ein Stellvertreter für alle unter den Erben ernannt werden, der auch ohne die Erbscheine und zusätzlichen Unterschriften Verträge kündigen darf. Denn sonst werden immer alle Erbscheine und alle Unterschriften benötigt.

Lassen Sie sich als Erbe von Angehörigen, Verwandten und Freunden unterstützen, sodass die ganze Last nicht nur auf Ihren Schultern liegt. Oft kennen die Erben gar nicht alle Details des Lebens des Verstorbenen, sodass Freunde und Verwandte dort oft weiterhelfen können.

ALLGEMEINGÜLTIGE AUFGABEN EINES ERBEN:

  • Ermittlung des Grundvermögen
  • Ermittlung der Bankverbindungen
  • Widerruf bestehender Vollmachten
  • Fehlende Kontoauszüge anfordern
  • Arbeitgeber und Angehörige informieren
  • Ermittlung bestehender Versicherungen
  • Kündigung aller bestehenden Verträge
  • Abmeldung von KFZ
  • Rückgabe geliehener Gegenstände
  • Zahlung einer Erbschaftssteuer

Das Erbe wird von dem Nachlassgericht direkt an das Finanzamt gemeldet. Wundern Sie sich daher nicht, wenn Sie einen Erbschaftssteuerbescheid erhalten. Denn auf jede Erbschaft werden wie auf eine Schenkung Steuern erhoben.