WENNS UMS GELD GEHT

WENNS UMS GELD GEHT

Wichtig zu Anfang:
Nehmen Sie sich für diese Aufgaben einen Vertrauten, der Sie bei der Arbeit unterstützt und Ihnen zur Hand geht!

Halten Sie folgende Dokumente bereit oder scannen Sie sie bereits vorher alle ein:

  • Heiratsurkunde / Scheidungsurteil / Geburtsurkunde
  • Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Erbschein
  • Sterbeurkunde
  • Bankkarte / Versichertenkarte des Verstorbenen

Nehmen Sie sich nun die Zeit und machen zu allererst eine Liste mit allen Konten und Verträgen, von denen Sie wissen. Fragen Sie auch Freunde des Verstorbenen, ob diese noch von diversen Konten wissen, die Ihnen bisher unbekannt waren.

Für die wichtigsten Bereiche haben wir hier einen eigenen Abschnitt. Bei allen anderen wenden Sie sich einfach über ein Kontaktformular oder persönlich an die Betreiber und orientieren sich dabei gerne an denen von uns zur Verfügung gestellten Formulierungen.

BANKKONTO (OFFLINE UND ONLINE)

Möchte man das Bankkonto eines Verstorbenen verwalten und ist weder der Ehepartner, noch besitzt man eine Berechtigung dazu, ist es notwendig sich persönlich an die Bank zu wenden. Der aus dem Testament herausgehende Erbe kann mit einem Erbnachweis und der Sterbeurkunde (im Original) eine Entfernung des Kontos und eine Überweisung des Betrags auf sein Konto beantragen. Bestellen Sie zudem die Kontoauszüge zum Todestag, um die darauffolgenden Abbuchungen besser zu identifizieren.

PAYPAL-KONTO

Auch ein vorhandenes Paypal-Konto sollte nicht unbeachtet werden. Zahlungsein- und ausgänge gehen hier automatisch ein und aus.

Paypal-Konten können auf schriftlichen Antrag des Erben bzw. Nachlassverwalters freigegeben werden. Dazu benötigt werden:

  • Sterbeurkunde (Kopie)
  • Testament oder Erbschein (Kopie)
  • Ausweiskopie des Erben

Laufende Zahlungen und Daueraufträge werden damit unverzüglich gelöscht.

KÜNDIGUNGEN

Oftmals reicht es nicht, sich um das Bankkonto und ausgehende Zahlungen zu kümmern. Viele Personen haben zudem nicht nur einen Mietvertrag, sondern sind noch im Fitnessstudio angemeldet oder haben ein Abonnement abgeschlossen. Alle diese Verträge müssen dementsprechend gekündigt werden, da sonst die zukünftigen Kosten auf den Erben verfallen. Hier sind jeweils nur Kopien erforderlich.

Hier hilfreiche Tipps und Richtlinien zur Kündigung folgender Verträge:

HANDY / TELEFON / INTERNET

Hier besteht im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht. Der Erbe kann mit Beilage der Sterbeurkunde diese Verträge fristlos kündigen. Die Verträge werden dann meist innerhalb einiger Tage storniert.

ABONNEMENTS

Bei Abonnements gibt es normalerweise kein Sonderkündigungsrecht. Die anfallenden Kosten fallen dem Erben zulasten. Man kann jedoch bei der Kündigung zum nächstmöglichen Termin die Sterbeurkunde beilegen. Viele Anbieter stornieren die Verträge dann freiwillig und aus Kulanz fristlos.

FITNESSSTUDIO

Hier besteht im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen. Auch dieser Vertrag muss durch den Erben mit Beilage der Sterbeurkunde gekündigt werden.

WOHNUNG

Hier geht das Mietrecht an den Erben über. Deshalb muss die Wohnung auch von allen Erben zusammen gekündigt werden. Die Erben können eine Wohnung mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten ausserordentlich kündigen auf den nächsten gesetzlichen Termin. Diese sind von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich. Zürich: Ende März und Ende September. Erkundigen Sie sich hierüber bitte bei Ihrem Vermieter.

UND NUN ZU IHNEN!

Stirbt ein Angehöriger kann es sich ergeben, dass Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung bekommen. Prüfen Sie daher schnellstmöglich Ihre Ansprüche auf folgende Unterstützung:

    • Witwen-/Witwer- oder Waisenrente (AHV/IV)
    • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und kantonale Beihilfe
    • Fürsorgeleistungen
    • Hinterlassenenrente beim Arbeitgeber (BVG)
    • Versicherungspolice/ Lebensversicherung