Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein gibt Auskunft über die Erbberechtigten nach einem Todesfall. Er wird auch als Erbenbescheinigung bezeichnet.

Wofür benötigt man einen Erbschein?

Ein Erbschein ist dann wichtig, wenn über die Erbschaft verfügt werden muss. Vor allem dann, wenn über das Konto der verstorbenen Person oder über Wohneigentum oder Landschaftsbesitz entschieden wird, ist ein Erbschein notwendig. Soll zum Beispiel Geld vom Konto der verstorbenen Person abgehoben werden, reicht für viele Geldinstitute eine reine Kontovollmacht nicht aus. Der Erbschein sichert in diesem Fall die Banken ab, dass sie nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn das Geld des Verstorbenen an die falschen Personen gerät.

Für den Verkauf von Wohneigentum oder Landbesitz des Verstorbenen durch die Erben ist ebenfalls ein Erbschein notwendig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Erbschein zu erhalten?

Gesetzlich vorgegeben müssen Erben innerhalb von drei Monaten ihre Erbschaft annehmen oder ablehnen. Erst nach dieser dreimonatigen Frist kann man einen Erbschein beantragen.

Ist ein Testament vorhanden, müssen die Erben erklären, dass sie die Erbschaft annehmen. Wenn dann keiner der Erben Einspruch gegen die Ausstellung eines Erbscheines legt, wird dieser ausgestellt.

Wenn es kein Testament gibt, sind die gesetzlichen Erben dazu berechtigt, einen Erbschein zu beantragen. Nachdem geklärt wurde, ob die gesetzlich vorhergesehenen Erben ihr Erbe antreten, kann man den Erbschein beim zuständigen Amt beantragen.

Wo beantragt man einen Erbschein?

Die Beantragung des Erbscheines variiert je nach Kanton. Der Kanton, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat, ist für die Ausstellung des Erbscheines zuständig. Im Kanton Basel ist beispielsweise das Erbschaftsamt verantwortlich, in Luzern hingegen die Teilungsbehörde der Gemeinde und in Zürich der Einzelrichter des Bezirks.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung des Erbscheins erforderlich?

Sie benötigen für die Beantragung des Erbscheines folgende Unterlagen:

  • Nachweis über den Tod der verstorbenen Person (Kopie des Todesscheins)
  • Erbberechtigungs-Nachweis (Auszug aus dem Zivilstandsregister)
  • Nachweis über die Nicht-Ausschlagung der Erbschaft (Annahmeerklärung aller gesetzlich eingesetzten Erben oder Nachweis über den Fristablauf)

Wichtig ist darauf zu achten, nur die wirklich notwendige Anzahl des Erbscheines im Original zu beantragen, da die Kosten für einen Erbschein sehr hoch sein können. Die meisten Behörden und Banken benötigen lediglich eine Kopie.

Was kostet die Ausstellung des Erbscheines?

Die Kosten hängen von der Höhe des Nachlasses der verstorbenen Person und dem erforderlichen Aufwand (zum Beispiel bei der Ermittlung der Erben) ab. Daher variieren die Preise hier stark. Ein Erbschein kann jedoch zwischen 100 und 7000 Franken kosten.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

Ein Erbschein bestätigt zwar die Erbberechtigung der Hinterbliebenen, er regelt aber nicht die Verteilung der Erbschaft. Die eingetragenen Erben im Erbschein können nur gemeinsam über die Konten oder Gegenstände verfügen, sie müssen alle bei jeglichen Handlungen einverstanden sein. Ein Mehrheitsentscheid ist hier nicht möglich.

Die Erbengemeinschaft kann einen offiziellen Vertreter auswählen, der im Sinne aller Erben handelt und eine entsprechende Vollmacht erhält.