Wenn ein geliebter Mensch von uns gegangen ist, gibt es viele administrative Dinge, die zu erledigen sind. Im heutigen Zeitalter ist es nicht nur Papierkram, sondern es sind auch digitale Inhalte, die es zu verwalten gilt.

Da sehr viele Menschen ein Facebook-Profil besitzen und dieses entsprechend von den Verwandten oder engen Freunden nach dem Tod des Profilbesitzers geführt werden kann, möchten wir Ihnen die Möglichkeiten hierfür aufzeigen.

Es gibt zwei grundlegende Wege, mit dem Facebook-Profil eines Verstorbenen umzugehen:

1. Das Profil löschen

Wenn Sie als Verwandte oder enge Freunde nicht möchten, dass das Facebook-Profil des Verstorbenen weiter existiert, können Sie die Entfernung des Kontos beantragen. Sollten Sie das Passwort zu dem Account haben, ist die Löschung des Profils relativ einfach. Dazu gehen Sie im Profil auf >Einstellungen und dort auf >Sicherheit. Der letzte Punkt lautet «Konto deaktivieren». Wenn Sie dies tun, wird das Konto entfernt.

Da aber die meisten Freunde und Verwandten nicht über das Passwort des Verstorbenen verfügen, gibt es noch einen anderen Weg, das Konto zu löschen. Hierzu ist ein Antrag nötig, für den Sie einige Unterlagen benötigen. Sie müssen zum einen dafür nachweisen, dass Sie ein unmittelbarer Familienangehöriger oder ein Nachlassverwalter der verstorbenen Person sind. Zum anderen benötigen Sie einen Nachweis über den Tod des Profilbesitzers.

Die einfachste und schnellste Methode hierfür ist, die Sterbeurkunde der geliebten Person einzuscannen und mit dem Antrag an Facebook zu senden. Aber auch, wenn die Sterbeurkunde nicht vorliegt, gibt es Möglichkeiten, das Profil zu entfernen. Hierfür benötigt Facebook einen Berechtigungsnachweis sowie einen Nachweis über den Tod des Verstorbenen. Facebook akzeptiert dabei folgende Dokumente:

Als Berechtigungsnachweis:

  • Vollmacht
  • Geburtsurkunde
  • Testament
  • Nachlassbrief

Als Nachweis für das Ableben des Profil-Besitzers:

  • Todesanzeige
  • Trauerkarte

Hierbei ist es wichtig, dass die Angaben der eingereichten Unterlagen (des Ablebens) mit den Angaben im Facebook-Profil des Verstorbenen übereinstimmen.

Wenn Sie derartige Unterlagen besitzen, können Sie diese gemeinsam mit dem folgenden Antrag an Facebook senden.

2. Das Profil in den Gedenkzustand versetzen lassen

Facebook bietet die Möglichkeit, Profile von Verstorbenen in einen Gedenkzustand zu versetzen. Dies bedeutet, dass Freunde und Verwandte an die Chronik Wünsche, Beileidsbekundungen oder einfach ihre Gedanken mitteilen können und so eine Art Gedenktafel für die geliebte Person existiert und diese so in Erinnerung bleibt. Es ist wie ein virtueller Ort, an dem die engsten und liebsten Personen zusammenkommen und der verstorbenen Person gedenken.

Die Hauptmerkmale von Konten im Gedenkzustand sind die Folgenden:

  • Im Profil der verstorbenen Person wird neben ihrem Namen In Erinnerung an angezeigt
  • Abhängig von den Privatsphäre-Einstellungen des Kontos können Freunde in der in den Gedenkzustand versetzten Chronik Erinnerungen teilen.
  • Inhalte, die die Person geteilt hat (z. B. Fotos, Beiträge), bleiben auf Facebook verfügbar und sind für die Zielgruppe, mit der sie geteilt wurden, sichtbar.
  • In den Gedenkzustand versetzte Profile erscheinen nicht öffentlich, etwa als «Person, die du vielleicht kennst», als Werbeanzeigen oder als Geburtstagserinnerung.
  • Niemand kann sich bei einem Konto im Gedenkzustand anmelden.
  • Konten im Gedenkzustand, die nicht über einen Nachlasskontakt verfügen, können nicht geändert werden.

Der Nachlasskontakt kann bei Facebook bereits vorab selber ausgewählt und hinterlegt werden. So hat jeder Profilbesitzer die Möglichkeit, eine ihm sehr vertraute Person anzugeben, die im Falle des eigenen Todes das Profil verwalten darf. Die Person darf Beiträge in der Chronik fixieren, das Profilbild aktualisieren und auf Freundschaftsanfragen antworten. Allerdings kann sie nicht im Namen des verstorbenen Profilbesitzers posten oder die Nachrichten sehen.  Wenn es keinen voreingestellten Nachlasskontakt gibt, dann kann auch niemand das Profil im Gedenkzustand verwalten.

Sollten Freunde oder Verwandte das Konto der geliebten Person in den Gedenkzustand versetzen wollen, nachdem diese verstorben ist, können sie einen Antrag stellen.

Hier müssen lediglich der Profilname, das Todesdatum und ein Nachweis über den Tod der Person (z.B. der Nachruf oder die Todesanzeige) angegeben werden. Facebook überprüft diese Angaben und versetzt danach das Konto entsprechend in den Gedenkzustand.

Voreinstellungen im Falle des Todes

Jeder Facebook Profilbesitzer hat die Möglichkeit, in seinen Sicherheitseinstellungen entweder einen Nachlasskontakt (s.o.) auszuwählen oder im Falle des Todes das Konto automatisch von Facebook löschen zu lassen. So trifft man bereits Vorkehrungen für den Todesfall und kann selber bestimmen, ob man sein Profil gelöscht haben möchte oder es von einem lieben Freund / der Familie im Gedenkzustand verwaltet werden soll.

Diese Vorkehrungen kann man unter >Einstellungen >Sicherheitseinstellungen >Nachlasskontakt treffen. Dort ist auch die Möglichkeit der Löschung des Kontos im Todesfall vorzufinden.

Was hätte die geliebte Person gewollt?

Egal, wie Sie sich entscheiden, mit dem Facebook-Konto eines Verstorbenen umzugehen: Überlegen Sie sich, was er gewollt hätte und hören Sie dabei auf Ihr Bauchgefühl. Eine virtuelle Gedenkmöglichkeit ist nichts Verwerfliches, ebenso ist es aber auch völlig in Ordnung, das Konto zu löschen, wenn man weiss, dass die geliebte Person es so gewollt hätte oder die Kinder oder Freunde es anders nicht verkraften würden.