Wenn eine geliebte Person verstorben ist, befinden sich die Angehörigen meist in einem Schockzustand. Selbst wenn man damit gerechnet hatte, dass der Verstorbene bald gehen wird, wird man doch von seinen Gefühlen übermannt, wenn der Todesfall tatsächlich eingetreten ist. Trotz dieses Schockzustandes wünschen sich viele Angehörige, die letzten Stunden nach dem Tod mit dem Verstorbenen zu verbringen, bevor der Bestatter den Leichnam abholt.

In diesen letzten Stunden muss der Verstorbene pflegerisch versorgt werden. Dies führen in der Regel spezielle Pflegekräfte aus, beispielsweise im Hospiz, Krankenhaus oder auch zuhause. Die Angehörigen können aber auch in die Pflege einbezogen werden, wenn sie dies wünschen. Für viele bietet diese letzte Pflege einen besonderen Moment des Abschieds von der geliebten Person. Man ist ein letztes Mal für den Verstorbenen da und kann noch einmal seine unendliche Liebe ausdrücken.

Wir beschreiben Ihnen im Folgenden, was für pflegerische Massnahmen nach dem Tod nötig sind.

Massnahmen nach Todeseintritt

Zunächst muss der Arzt den Tod der geliebten Person feststellen und diesen mit dem Totenschein bescheinigen. Solange der Arzt den Tod noch nicht bescheinigt hat, dürfen keinerlei pflegerische Massnahmen erfolgen. Wichtig ist auch, dass bei den Pflegemassnahmen alle Wünsche des Verstorbenen oder der Angehörigen berücksichtigt werden.

Was muss genau gemacht werden?

    • Die Augen verschliessen.
    • Den Leichnam ein letztes Mal waschen. Dies erfolgt, wie bei einer lebenden Person auch, behutsam und einfühlend. Hatte die verstorbene Person eine Infektion, sollten die Angehörigen das Waschen lieber vom Pflegepersonal durchführen lassen. Sie wissen, wie sie mit Infektionen und dem Schutz davor umgehen müssen.
    • Die Haare ein letztes Mal schön kämmen.
    • Die Wäsche wechseln und durch frische ersetzen. Gegebenenfalls die Lieblingskleidung des Verstorbenen anziehen.
    • Hilfsmittel wie Hörgeräte, Pflaster o.ä. entfernen. Katheter werden in der Regel nicht entfernt oder erst später vom Pflegepersonal. Dies muss in jedem Fall mit dem Arzt abgesprochen werden.
    • Den Mund verschliessen, beispielsweise mit einer Kinnunterlagerung in Form einer Handtuchrolle.
    • Zahnprothese reinigen und wieder einsetzen.
    • Frische Inkontinenz-Schutzhose anziehen.
    • Gegebenenfalls den Schmuck entfernen.
    • Die Hände übereinander oder neben den Körper legen. Nicht falten, da dies für den Bestatter später Probleme bereiten kann.

In Ruhe Abschied nehmen

Nachdem die pflegerischen Massnahmen erfolgt sind, ist es an der Zeit, Abschied zu nehmen. Schaffen Sie als Angehöriger eine ruhige, friedliche Atmosphäre im Raum, sogar schon während der Pflege. Sprechen Sie mit der geliebten Person, als sei sie noch bei Ihnen. Nehmen Sie sich Zeit, stellen Sie gegebenenfalls auch Lieblingsblumen der verstorbenen Person oder andere persönliche Gegenstände von ihr auf. Seien Sie ganz bei ihr und verabschieden Sie sich in aller Ruhe. Entweder mit der Begleitung eines Seelsorgers, eines anderen Angehörigen, oder ganz alleine.

Was passiert danach?

Benachrichten Sie anschliessend den Bestatter, damit dieser den Verstorbenen abholen kann. Der Leichnam kann bis zu 36 Stunden aufgebahrt werden, bevor er vom Bestatter abgeholt wird. Sie müssen also gar nicht in Eile sein, sondern können sich in aller Ruhe verabschieden und die letzten Stunden und Tage noch einmal mit dem geliebten Menschen verbringen.
Halten Sie für den Bestatter die Versichertenkarte, den Personalausweis und den Totenschein des Verstorbenen bereit.

Planen Sie die Trauerfeier in Ruhe und überlegen Sie, was die Verstorbene Person sich dafür gewünscht hätte. Vielleicht haben Sie auch eine Patientenverfügung oder ein Testament erhalten, in der Wünsche zur Trauerfeier bereits notiert wurden. Lassen Sie sich auch hierfür Zeit und holen sich Unterstützung, falls Ihnen die Kraft fehlt, diese organisatorischen Dinge alleine zu stemmen. Sie dürfen schwach sein und müssen nicht alles alleine machen.