Wenn ein geliebter Mensch im Ausland verstirbt, zum Beispiel im Zuge einer Reise oder eines längeren Aufenthaltes, wissen die Angehörigen oftmals nicht, was zu tun ist. Wer kümmert sich um die verstorbene Person, wie verläuft der Informationsweg und wie funktioniert der Rücktransport? Wir geben Ihnen einige Antworten auf diese Fragen.

Information über den Todesfall

Bei einem Schweizer Bürger

Die Behörden im Ausland, zum Beispiel die Schweizerische Botschaft oder das Schweizerische Konsulat informieren die Schweizer Vertretung vor Ort über den Todesfall eines Schweizer Bürgers im Ausland. Diese Vertretung ist die Sektion Konsularischer Schutz beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern.
Das EDA beauftragt daraufhin die zuständige Kantonspolizei des Wohnsitzes des Verstorbenen, die Angehörigen über den Todesfall persönlich zu informieren.
Die Angehörigen des Verstorbenen können sich mit allen Fragen (beispielsweise in Bezug auf die Rücküberführung des Sarges / der Urne) an das EDA wenden. Denn diese ist dafür zuständig, alle notwendigen Schritte mit der entsprechenden Vertretung im Ausland zu koordinieren. Weitere Informationen zum EDA und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.eda.admin.ch

Bei einem in der Schweiz wohnhaften Ausländer

Verstirbt eine Person, die als Ausländer in der Schweiz wohnhaft ist in einem anderen Land, dann ist hier nicht das EDA für die Information über den Tod zuständig. In diesem Fall ist die Botschaft des Heimatlandes (beispielsweise die italienische Botschaft) Ansprechpartner.

Überführung des Sarges / der Urne aus dem Ausland

Natürlich ist es verständlich, dass Angehörige ihren geliebten Menschen bei sich in der Heimat haben wollen und dieser nicht im Ausland weit weg von ihnen bestattet wird. Im Folgenden erläutern wir, wie eine Überführung des Sarges oder der Urne vollzogen wird und worauf außerdem zu achten ist:

Überführung des Leichnams im Sarg

Bei der Überführung des Leichnams in einem Sarg aus dem Ausland sind bestimmte Vorschriften zu beachten. Der Sarg muss aus Zink bestehen, undurchlässig und verlötet sein und wird in einer Holzkiste transportiert. Dies ist aus hygienischen Gründen notwendig, damit die Erhaltung der Leiche während des Transportes gewährleistet bleibt und keine hygienischen Risiken entstehen können. Die Leiche muss zudem einbalsamiert werden, bevor sie in den Sarg gelegt wird.
Bei einem Transport auf dem Luftweg muss zusätzlich eine Druckausgleichsvorrichtung am Sarg vorhanden sein.
Sofern die verstorbene Person eine ansteckende Krankheit hatte, wird sie in ein Leichentuch mit antiseptischer Lösung gewickelt, um auch hier gesundheitsgefährdende Risiken zu reduzieren.
Der Transport kann sowohl auf dem Landweg, als auch mit dem Schiff oder Flugzeug erfolgen. Dies ist vom individuellen Fall und dem Ort des Todesfalls abhängig.

Überführung der Urne

Die Urne kann von einem Angehörigen selbst überführt werden, sofern er sich gemeinsam mit der verstorbenen Person im Ausland befindet. Dafür benötigt es keine speziellen Unterlagen. Ansonsten wird die Urne, wie auch der Sarg mit einer Transportgesellschaft oder durch ein Bestattungsunternehmen aus dem Ausland in die Heimat überführt. Die Einäscherung des Leichnams kann vom EDA, aber auch durch Bestattungsunternehmen beauftragt werden, das entweder in der Heimat oder direkt vor Ort im Ausland seinen Sitz hat.

Notwendige Unterlagen für die Überführung aus dem Ausland

Alle Dokumente, die für die Überführung aus dem Ausland wichtig sind, können vom EDA organisiert und entsprechend eingereicht werden.

  • internationaler Leichenpass (nur bei Sargüberführung); stellt Untersuchungsamt vor Ort aus
  • 3 internationale Todesscheine; stellt Untersuchungsamt vor Ort aus
  • Ärztliches Attest mit Todesursache (nur bei Sargüberführung); stellt der Arzt aus, der die Leichenschau vornimmt
  • Bestattungsbewilligung; stellt das Zivilstandsamt des Wohnortes aus
  • Bestätigung der Einäscherung (nur bei Urnenüberführung); stellt das Krematorium aus dem Todesort aus

Vorsorge für Rücktransport aus dem Ausland

Zwar will man sich zu Lebzeiten oft nicht mit dem Thema auseinandersetzen, aber gerade bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist es ratsam, vorher eine private Zusatzversicherung für Auslandsreisen oder einen Vorsorgevertrag abzuschliessen. Denn die normale Auslandsversicherung, die die Krankenkassen abdecken, reichen oft nicht für einen Rücktransport aus dem Ausland aus oder decken nur einen sehr geringen Teil der Kosten ab. Da eine Sarg-Überführung aus dem Ausland sehr kostspielig ist (über 10’000 Franken), ist es immer besser, hier Vorkehrungen zu treffen, wenn man sich für eine längere Zeit oder in gefährliche Gebiete im Ausland begibt.