Wenn ein geliebter Mensch von uns gegangen ist, müssen wir zunächst ganz stark sein. Doch so schwer die Zeit der Trauer auch ist, und so gerne man sich am liebsten nur zurückziehen und trauern möchte, muss die Beerdigung organisiert werden. Dies ist immer eine grosse Last für die Angehörigen und engen Verwandten, die hierbei meist involviert sind.

Vor allem in einer Zeit, in der die Gefühle sehr aufgewühlt sind und jeder Tag als ein trauriger Tag beginnt, kann man sich nur schwer auf organisatorische Dinge konzentrieren. Doch getan werden müssen sie trotzdem, die Planung und Organisation der Beerdigung. Leider führt hier kein Weg drum herum. Doch wenn man unterstützende Freunde und Familie hat, die einem dabei helfen, ist dies schon viel Wert.

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was bei einer Beerdigung alles beachtet werden muss. So können sich auch diejenigen, die sich mit der baldigen Organisation einer Beerdigung konfrontiert sehen, bereits mit den einzelnen «Aufgaben» vertraut machen.

  • Was genau umfasst der Begriff «Beerdigung»?

Eine Beerdigung meint die Sarg- oder Urnenbeerdigung auf einem Friedhof. Nur die Erd- und Urnenbestattung fallen unter den Begriff der Beerdigung. Andere Bestattungsarten und Beisetzungen sind keine Beerdigungen im engeren Sinne, da der Verstorbene hier nicht «der Erde übergeben» wird.

Im Gegensatz zu Deutschland, dürfen in der Schweiz die Urnen nach der Beisetzung mit nachhause genommen und dort verwahrt werden.

  • Wer ist für die Beerdigung verantwortlich?

In der Schweiz und in Deutschland herrscht die Totenfürsorgepflicht. Diese besagt, dass die nächsten Familienangehörigen für die Organisation der Beerdigung verantwortlich sind. Die Reihenfolge der bestattungspflichtigen nächsten Familienangehörigen ist: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern und Enkelkinder.
Diese nächsten Familienangehörigen müssen aber nicht zwangsläufig die Erben sein, die vorher festgelegt wurden. Die Erben müssen jedoch normalerweise für die Kosten der Beerdigung aufkommen, da sie die sogenannte Kostentragungspflicht haben.

Sofern die Erben die Kosten der Beerdigung nicht selbst und auch nicht aus dem Erbe finanzieren können, gibt es die Möglichkeit einer Sozialbestattung. Diese kann beantragt werden und leistet finanzielle Hilfe für diejenigen, die die Kosten einer Beerdigung nicht alleine tragen können.

  • Was muss vor einer Beerdigung erledigt werden?

Nachdem der geliebte Mensch verstorben ist, muss er in einem relativ kurzen Zeitfenster von einem Bestattungsunternehmen abgeholt werden. Verstirbt die Person zuhause, beträgt die gesetzliche Frist in den meisten deutschen Bundesländern 24–36 Stunden, in der die Abholung beantragt werden muss. So können sich die Angehörigen noch in Ruhe verabschieden. Der Bestatter kann, wenn dies gewünscht wird, den Verstorbenen für den Abschied aufbahren. Dies kann zu Hause, aber auch im Bestattungsinstitut oder einer in Friedhofskapelle geschehen.

In der Schweiz darf die Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod der geliebten Person stattfinden, vorher muss der Todeseintritt bei dem zuständigen Bestattungsamt der Gemeinde gemeldet werden. Je nach Kanton sind Bestattungen kommunal oder kantonal organisiert.

  • Welche Unterlagen sind für die Beerdigung notwendig?

Der Totenschein und die Sterbeurkunde sind die Unterlagen, die die grösste Relevanz besitzen. Der Arzt stellt einen Totenschein aus, sobald der geliebte Mensch verstorben ist. Daher ist es notwendig, den Arzt vor dem Bestattungsunternehmen zu informieren, wenn die geliebte Person zu Hause verstorben ist. Dieser muss dann vor Ort einen Totenschein ausstellen. Im Krankenhaus oder Hospiz passiert dies, ohne dass die Angehörigen etwas sagen müssen.

Mit dem Totenschein müssen die Angehörigen beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen. Oftmals übernimmt das Bestattungsunternehmen dies für die Angehörigen. Zusätzlich zu dem Totenschein wird noch die Geburts- oder Heiratsurkunde und der Personalausweis des Verstorbenen benötigt.

Es ist sehr sinnvoll, gleich mehrere Exemplare der Sterbeurkunde zu beantragen. Denn sie wird für viele Formalitäten, sei es das Kündigen von Bankkonten oder Verträgen, benötigt. Zudem kann eine Beerdigung ohne Sterbeurkunde und Totenschein nicht stattfinden!

  • Was für Kosten kommen bei einer Beerdigung zustande?

Es gibt drei Bereiche bei einer Beerdigung, die jeweils einberechnet werden müssen.
Zunächst wird der Bestatter für seine direkten Leistungen entlohnt. Diese setzen sich aus Überführung und ggf. hygienischer Versorgung der geliebten Person, sowie Sarg und/oder Urne zusammen.

Zudem gibt es noch die Kosten für weitere Dienstleister, wie z.B. der Blumenschmuck für den Sarg, der vom Floristen zusammengestellt wird, oder die Todesanzeige und deren Druck in der Zeitung.

Als dritter Kostenpunkt kommen die Friedhofsgebühren hinzu. Die Grabstelle, aber auch die Bereitstellung der Grabstelle für die Bestattung müssen einkalkuliert werden.

  • Wie hoch sind die Kosten einer Beerdigung?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, denn die Kosten können je nach Bestattungsart und den Dienstleistungen sehr stark variieren. Zudem bieten Bestatter unterschiedliche Preise an, weshalb empfohlen wird, die Bestattungsunternehmen preislich vorab zu vergleichen und sich über deren Angebot zu informieren.

Die anonyme Feuerbestattung ist die günstigste Bestattungsart, denn hier sind die Friedhofsgebühren besonders niedrig und es wird kein Grabstein benötigt. Eine Erdbestattung kostet entsprechend mehr.

  • Beauftragung des Grabsteins

Erst einige Wochen nach der Beerdigung können die Angehörigen einen Grabstein beim Steinmetz beantragen. Ein Grabstein kann nur bei Reihen- oder Wahlgräbern aufgestellt werden, bei anonymen Bestattungen ist dies nicht möglich. Der Steinmetz bespricht alle wichtigen Details bezüglich des Grabsteins mit den Angehörigen (Form, Materialien, Vorgaben des Friedhofs etc.). Auch das finale Installieren des Grabsteins am Grab führt in der Regel der Steinmetz durch.

Weitere Informationen, z.B. zu verschiedenen Bestattungsarten finden Sie hier.